Das Stempelpapier aus dem von Dänemark besetzten Schwedisch-Vorpommern nördlich der Peene von 1715 bis 1720

Buitenland

Zur Info: Im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg von 1674 bis 1679 musste Schwedisch-Pommern komplett durch die Schweden aufgegeben werden, ebenso wie beim Pommernfeldzug im Jahr 1715 während des Großen Nordischen Krieges. Im Frieden von Saint-Germain (1679) konnten sie zurückkehren, mussten aber die meisten Gebiete östlich der Oder Preußen überlassen. Das nördliche Vorpommern bis zur Peene wurde 1715 vom dänischen König Friedrich IV. in Besitz genommen, während Preußen den südlichen Teil und die Oderinseln besetzt hielt. Die Dänen planten ihr altes Interessensgebiet langfristig dem dänischen Staat anzugliedern. Im Frieden von Stockholm mussten sie ihren Teil aber wieder an Schweden abtreten, das ganze Land südlich der Peene blieb in preußischem Besitz.

Vorgeschichte: 1697 kam Karl XII. auf den schwedischen Thron, mit 15 Jahren ohne Interesse für Staatsgeschäfte. Die Situation wurde von Schwedens Feinden für günstig erachtet, die Eroberungen Schwedens aus dem 17. Jahrhundert ihnen wieder zu entreißen. Es verbündeten sich Dänemark, Rußland, Polen- Sachsen und Brandenburg- Preußen gegen Schweden. Nach vielfachen Schlachten stoßen die Russen bis Pommern und Mecklenburg vor. Bei Poltawa wurden die Schweden 1709 geschlagen. Nur noch Stralsund und Wismar bleiben den Schweden. Karl XII. weilte von 1709 bis 1714 in der Türkei, angesichts des drohenden völligen Verlustes Vorpommerns kehrte er am 22.11.1714 nach Stralsund zurück. Im Frühjahr 1715 belagerten 30.000 Preußen und 20.000 Dänen sowie 8000 Polen– Sachsen das schwedische Stralsund; Wolgast und die Insel Usedom werden von den Preußen erobert. Rügen und zuletzt am 23.12.1715 Stralsund fallen, Karl XII. flüchtet am 22.12.1715 nach Schweden. Wismar fällt im April 1716. Ganz Schwedisch Vorpommern ist nun besetzt. (Im Frühjahr 1715 rückerobert Karl XII. Wolgast und Wollin). Die Brandenburgischen und sächsischen Truppen verließen noch vor Ende 1715 das Land.

Der dänische Generalmajor von Divitz nahm als Generalgouverneur im Namen des dänischen Königs Friedrich IV. seinen Sitz in Stralsund und regierte das Land wie eine Besatzermacht absolutistisch. Die landständische Verfassung schob er beiseite, landständische und landesherrliche Beamte wurden auf seine Person vereidigt und seiner zentralistischen Herrschaft unterstellt. Der pommersche Adel empfand die dänische Besatzung als Unterdrückung, die Städte empfanden sie eher als vorteilhaft wegen der von Dänemark gewährten Zollfreiheit im Sund und des aufgehobenen Handelszwanges mit Schweden. Die Einrichtung der Regierung zog sich bis 1716 hin.

Generalgouverneur Franz Joachim von Dewitz erwartete, dass die Regierung nun bald ihre Tätigkeit aufnehme. Bis Juni 1716 befanden sich nur die beiden Kanzleisekretäre von Johnn und Boye in Stralsund. Sie erarbeiteten die ersten Befehle und sandten sie zur Bestätigung oder Veränderung an Dewitz. Ab Juli 1716 wirkten dann auch die eingetroffenen Regierungs- Räthe Hohenmühle und Kampferbeck mit am Aufbau einer funktionierenden Regierung.

Aber erst im Mai 1717 teilt von Dewitz dem König Friedrich IV. mit, daß die Regierung nun vollzählig sei.

Das öffentliche- kollektive Auftreten der Regierung, das kollegiale Prinzip, gemeinschaftliche Unterschriftenleistung auf Beschlüssen, wurde aus schwedischer Zeit übernommen.

Gedruckte Befehle an die Unterthanen unterzeichneten in der Regel das gesamte Kollegium und der Kanzleirat von Johnn. Bis Ende 1716 unterschrieben lediglich Hohenmühle und Kampferbeck, da von Johnn nicht der Regierung unmittelbar angehörte und der dritte Regierungsrat sowie der Oberlanddrost Friedrich Emanuel von Kötzschau als höchster ziviler Beamter in der Provinz sich noch außerhalb des Landes befand. Während der gesamten Zeit waren Gotsche von Thienen, Johann Christian von Hohenmühle und Heinrich Christian von Kampferbeck einzige Regierungsräte der neu eingerichteten dänischen Regierung in Strahlsund (Stralsund).

Gotsche (auch Godske oder Gosche) von Thienen geb. 1683 aus altem holsteinischem Adelsgeschlecht, wurde am 13.2.1717 zum Regierungsrat beim Stralsunder Tribunal und in der dortigen dänischen Regierung berufen. Davor war er Landrat und wirkte in den Herzogtümern Schleswig und Holstein.

Johann Christian von Hohenmühle hatte wesentlichen Anteil an der Verwaltung Vorpommerns in der Zeit der dänischen Herrschaft. Er absolvierte 1699 die königliche Ritterakademie und bekleidete danach die Funktion eines dänischen Residenten (Gesandter niederen Grades) in Hamburg. Etwa 1703 diente er als dänischer Legationssekretär am kaiserlichen Hofe. Im 7 Monat 1716 folgte die Erhebung zum Justizrat. Er begab sich noch vor dem Oberlanddrost Friedrich Emanuel von Kötzschau in das besetzte pommersche Gebiet und regulierte dort mit Kampferbeck alle administrativen Vorgänge, nach Maßgabe der Rentekammer und des Estatsrats Weyse.

Heinrich Bernhard von Kampferbeck stammte aus altem Niederländischen Adels-geschlecht, das sich schon im 16. Jahrhundert in Lübeck niederließ. Sein Vater war Stiftsherr und Senior zu Sankt Gangloph in Magdeburg. H. B. wurde 1664 geboren. 1716 bestellte ihn Friedrich IV. zum Tribunals-, Kanzlei- und Regierungsrat in Pommern und Rügen. In dieser Funktion verstarb er 1720. Er hinterließ eine schmerzhafte Lücke in der Regierung.

August Friedrich von Johnn, holsteinischer Adliger, Sohn des Glückstädter Geheimrats Christian Gottfried Johnn, besuchte eine Lübecker Schule, studierte in Leipzig und trat danach 1708 als Sekretär in dänischen Staatsdienst. Er wurde zunächst gemeinsam mit Boye zum Kanzleisekretär bestellt, stieg jedoch 1716 zum Kanzleirat auf. Auch er blieb bis zum Ende der dänischen Herrschaft in seiner Funktion. Johnn hat nicht zum Regierungs- Kollegium gehört. Friedrich IV. erlaubte ihm jedoch, ein eigenes Votum bei den Beschlüssen der Regierung einzubringen. Er wurde weiterhin als Sekretär bezeichnet, erhielt aber aus diesem Grunde eine zusätzliche Gage von 200 Rtlr. (Reichsthaler) pro Jahr. Das von Johnn bei der Rückgabe von Vorpommern an Schweden als Regierungsrat auftrat, war dem Ableben von Kampferbeck geschuldet.

Die Friedensverhandlungen von 1719/1729
Nach dem Tode Karl XII. entschloss sich Schweden zu Verhandlungen mit Preußen. Englands Interesse an einer Machtbegrenzung Rußlands im Ostseeraum durch Wiedereinsetzung Schwedens in seine Besatzungsrechte im Raum Neuvorpommern und Wismar steht im Hintergrund. Die Vorverhandlungen zum Frieden fanden bereits im August 1719 in Stockholm statt, seit Oktober war allgemein bekannt, daß die Gebiete nördlich der Peene an Schweden zurückgegeben werden müssen. Am 21. Januar 1720 werden diese Festlegungen im Friedensvertrag von Stockholm gegenseitig vereinbart. Weiterhin erhielt Friedrich Wilhelm I. gegen Zahlung von 2 Millionen Reichsthalern an Schweden „die Stadt Stettin mit dem dazu gelegenen ganzen Distrikt zwischen der Oder und Peenestrom nebst den Inseln Wollin und Usedom samt den Ausflüssen der Swine und Divenow, dem Haff und der Oder“. Am 30.1.1720 entließ die schwedische Königin Eleonore die Bewohner dieser Gebiete aus ihren Pflichten gegenüber Schweden und verwies sie auf den preussischen König Friedrich Wilhelm I. Dieser ergriff durch sein Patent vom 29.5.1720 Besitz von diesem Lande. Am 3.6.1720 wurde der Friede von Frederiksborg zwischen Dänemark und Schweden unterzeichnet,

Einführung des dänischen Stempelpapiers mit der Verordnung des Königs Friedrich IV. von Dänemark und Norwegen im Jahr 1716.

Stempelpapier der Dänisch- Pommerschen Regierung mit der Stempelklassen Nummer 2 über Vier Lübschilling (Lübische Schilling) aus dem im Verlaufe des Großen Nordischen Krieges dänisch besetzten Stralsund von 1718.

No. 2 zu Vier Lübschilling, unterschrieben: A.F.v. Johnn
Zur besseren Lesbarkeit das eingeklappte Vorpommersche Insiegel

Original Unterschriften aller anwesenden Regierungsräte von links nach rechts:
G. von Thienen, J.C.v. Hohenmühle, H.B. Kampferbeck, A.F.v. Johnn

Das große Vorpommersche Insiegel aufgeklappt
Ganz unten rechts gezeichnet: C. Boye Büro Sekretär

Transcription vom Stempelpapier Inhalt:
Auf die abseiten des Herrn Grafen Anselm von Promnitz, ad acta Carl Friderich von Arnsdorffen, wieder den Herrn Baron Malthe zu Puttbus, in pto. Debiti eingereichte anderweitige Protestation- Schrift cum petitis legalibus.
Geben Ihr: Königl. May. Zu Dännemark, Norwegen zur Regierung in dem Hertzogthum Vor Pommern und dem Fürstenthum Rügen verordnete General- Gouverneur, Oberlanddrost und Räthe hiemit zum Bescheid, daß der verhängte arrest noch zur Zeit nicht aufzuheben, vielweniger das gesuchte Mandatum an den Pensionarium Krossen abzugeben, sondern bis zum Austrag der Haupt- Sachen alles in Suspenso zu laßen sey.
Stralsund den 4. April 1718.

Quelle: Martin Meier, Vorpommern nördlich der Peene unter dänischer Verwaltung 1715 bis 1721 im Oldenburg, Verlag, das Stempelpapier stammt aus dem Stempelpapier- Fundus von Gunter Wagner Filderstadt und Wolfgang Morscheck Bad Säckingen Deutschland

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