Während des Großen Nordischen Krieges, als Dänemark versuchte den wachsenden Einfluss Schwedens zu bekämpfen, wurden die schwedischen Herzogtümer Bremen-Verden 1712 von Dänemark aus erobert. Die Herzogtümer befanden sich bis 1715 in dänischem Besitz, als das Gebiet an das Haus Hannover (Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg) verkauft wurde gemäß dem Vertrag von 2.5.1715, der von Dänemark am 26.6.1715 ratifiziert wurde.
Bremen-Verden lag strategisch günstig zwischen dem Herzogtum Holstein, das teilweise dem dänischen König gehörte, und den Grafschaften Oldenburg-Delmenhorst, die vollständig dem dänischen König gehörten. Für Dänemark war es unerlässlich, die schwedische Herrschaft in der Region zu brechen, indem sie dieses Gebiet später dem Haus Hannover überließen, das sich in einer Personalunion mit Großbritannien befand. Dadurch sicherte sich Dänemark im weiteren Verlauf des großen Nordischen Krieges einen politischen Verbündeten.
Während Bremen-Verden unter dänischer Herrschaft stand, wurde die Verwendung der Stempelsteuer, die aus der Zeit unter schwedischer Herrschaft bekannt war, fortgesetzt, indem man dem Stempelpapier lediglich einen neuen Fiskalstempel verordnete.
Die Abbildungen und Informationen die ich auffand zu dieser Ausarbeitung, die stammen alle aus dem dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen, wo ein großer Teil der Archivalien aus dieser Zeit aufbewahrt werden, so auch die hier gezeigten Stempelpapiere.
Nach der dänischen Eroberung wurde am 10.9.1712 eine neue Verwaltung eingesetzt und am 16.9.1712 die Bestellung der offiziellen Siegel für die gesamten Behörden in den Herzogtümern in Auftrag gegeben. Am 20.10.1712 wurde ein Patent für eine Kriegssteuer erteilt, während die Gesetzgebung über den Zoll, den Verbrauchsteuern und auch der bestehenden Stempelsteuer weitgehend unverändert geblieben waren.
In Bezug auf die Stempelsteuer wurde am 24.10.1712 die Initiative ergriffen neues Stempelpapier zu drucken, das den unter schwedischer Herrschaft bestehenden Stempeltyp ersetzen sollte.
Das Steuerpatent wurde vom königlichen privilegierten Buchdrucker in Altona in Holstein, Christian Reimers gedruckt und er hatte die Patente an die Stadt Stade verschifft, wo die dänische Verwaltung ihren Hauptsitz hatte.
Die Idee war zunächst, dass derselbe Buchdrucker auch einen neuen Stempel produzieren und alle erforderlichen Geräte an Stade senden sollte, damit hier mit dem Drucken begonnen werden kann. Und um so schnell wie möglich loszulegen, wurde es zunächst dem Drucker überlassen, die erste Ausgabe des Stempelpapiers in Altona zu drucken und nach Stade zu übersenden.
Auf Instruktion vom 6.11.1712 wurde der Drucker beauftragt folgendes Stempelpapier zu liefern:
No. 1: | Viertelblatt | 1 Lübschilling | 5 Ries |
No. 2: | Halbes Blatt | 2 Lübschilling | 5 Ries |
No. 3: | Ganze Blatt | 4 Lübschilling | 6 Ries |
No. 4: | Ganze Blatt | 8 Lübschilling | 6 Ries |
No. 5: | Ganze Blatt | 12 Lübschilling | 4 Ries |
No. 6: | Ganze Blatt | 24 Lübschilling | 4 Ries |
No. 7: | Ganze Blatt | 1 Reichsthaler | 2 Ries |
No. 8: | Ganze Blatt | 2 Reichsthaler | 2 Ries |
Ries = Papiermaß
Über das Papierformat: Normalerweise wurde damals 1 Ries = 20 Bücher pro 24 Blatt Folio gezählt, aber in der Instruktion wird erwähnt, dass hier 1 Ries = 18 Bücher gezählt wird.
Ein ganzes Blatt ging an das teurere Stempelpapier, während von einem Blatt zwei Stücke Stempelpapier von No. 2 und entsprechend vier Stücke von No. 1 gedruckt wurden.
Die gesamte Bestellung umfasste somit 612 Bücher, was insgesamt 23.328 Stempelpapierstücke entspricht, deren Wert mit 4.896 Reichsthaler berechnet werden kann (1 Reichsthaler = 48 Lübschilling = Lübische Schilling).
Über den Stempel selbst ist in der Instruktion angegeben: ”Die Form zu allen Sorten kan nur einerlei und nicht zu gross sein, vorn oben die geschlossene Crone, und darunter in der Abtheilung zur rechten Hand die beide Brehmer Schlüssel Kreuitz weise, und zur lincken Hand das Vehrdische Kreutz abgedruckt stehen muss. Die Numer wird auf der einem Seite der Preiss aber mit Teutchen Buchstaben auf der andern Seite gesetzet, also das der Stempel in der Mitte kommt.”
Das älteste bekannte Dokument, das von diesem ersten Stempelpapier Druck beschrieben wurde, stammt vom 2.1.1713. Wahrscheinlich stand das Stempelpapier erst seit Ende 1712 zum Verkauf. Im Jahr 1713 wurde der Druck des Stempelpapiers nach Stade verlegt und das Druckpapier wurde regelmäßig von der Altkloster Papiermühle (gegründet 1622) bei Buxtehude gekauft. Die erste Bestellung zum Kauf von Papier wurde am 5.9.1713 ausgestellt.
Die Verantwortung für Druck und Buchhaltung lag bei August Friederich von Johnn, dem Kanzlei Sekretär der Verwaltung in Stade, wo das Stempelpapier der Finanz- und Kammerwesen unterlag. Er unterschrieb das Stempelpapier mit seiner Hand. Gegen Ende des Zeitraums gibt es Beispiele dafür, dass er die Bestätigung vom ordnungsgemäßen Stempeln an jemand anderen übergeben hatte, nämlich an den Kanzleisekretär C. Boye. (A. F. von Johnn nun Kanzleirat, wurde 1715 vom dänischen König ins besetzte schwedische Vorpommern abberufen, um für dieses Land eine neue Verwaltung mit aufzubauen).
Detaillierte Abrechnungslisten für den Verkauf und die Einnahme der Stempelsteuer konnte nicht gefunden werden, aber die Stempelsteuern waren im Vergleich zu den anderen Steuereinnahmen in den beiden Herzogtümern nicht sehr hoch.
Im Finanzbuch über die Steuereinnahme für die dänische Monarchie wurde 1714 ein Stempelsteuerbetrag von 2810 Reichsthaler angegeben, bei einer Gesamtsumme von 383.000 Reichsthaler Steuereinnahmen für Bremen-Verden. A. F. Johnn erhielt 5% des Umsatzes und die dän. Steuer- Verwaltung schloss 1717 ihre Konten.
Das Lübische Münzsystem: Die Lübische Mark (auch Lübsche Mark; lat. Marca Lubicensis) war ab 1502 eine einheitliche Münzregelung für die wendischen (slawischen) Hansestädte Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg, Rostock, Stralsund, Anklam u. a. Diese Städte der Hanse schlossen sich zum Wendischen Münzverein zusammen. In den Reichsmünzordnungen wurde die lübische Mark nicht anerkannt. 1513 übernahm Norwegen die lübische Münzrechnung (siehe Norwegisches Geldwesen). Auch in Dänemark wurde zeitweilig nach lübischer Markwährung gerechnet und geprägt (siehe Dänische Marck). Entwertung einer Lübischen Mark von 1403–1855 in g Feinsilber. Gerechnet wurde mit der Lübischen Mark wie folgt: 1 Mark lübisch = 16 Schilling = 48 Witten = 192 Pfennige.
Abkürzungen:
- dl. = Pfennig lübisch (lat. denarius)
- Ml. = Mark lübisch
- ßl. = Schilling lübisch
Vorderseite vom Bogen Stempelpapier aus dem Jahr 1713 mit der Stempelklassen Nummer 3 zum Preis von 2 Lübschilling (Lübische Schilling), der für Eingaben an den Staat und für andere Obligenheiten, die in der Stempelpapier Verordnung (Charta Sigillata) aufgeführt worden sind. Das Stempelpapier wurde in deutscher Sprache geschrieben und wie angegeben, zeigt der Steuerstempel eine geschlossene Krone im Kreis über zwei Wappensymbolen. Links den gekreuzten Schlüssel für das Erstift Bremen und rechts das Kreuz für das Bistum Verden. Unter dem Steuerstempel hat Kanzlei- Sekretär A. F. Johnn seine Unterschrift gesetzt.
Varianten der Stempelpapierklasse Nr. 3, alle sind aus dem Jahr 1713. Es gibt ganz verschieden geschnittene Steuerstempel mit anderer Schriftart und Schriftgröße und dass bei einem Stempel die Wertangabe nicht mehr ausgeschrieben und statt „4 Lübschilling.“ wurde auf „4 Lübschill.“ eingekürzt.
Das Meiste im Reichsarchiv Kopenhagen aufgefundene Stempelpapier wurde mit der Stempelklasse No. 3 gestempelt, aber hier ist ein Aufgefundenes mit der Stempelklasse No. 2 und einem Stempelwert von 2 Lübschilling, ”Lüb” für Lübisch und ”schill.” für Schilling. Das Dokument ist von 20.1.1713.
Ein Beispiel für das Stempelpapier aus dem Jahr 1715, signiert von C. Boye anstelle von A. F. Johnn.
Claus Rafner © Dänemark, bearbeitet von Wolfgang Morscheck, Bad Säckingen- Deutschland