Das Stempelwesen in Budissin / Bautzen

Buitenland

Das Land Budissin war bis zum 15. Jahrhundert die Bezeichnung der Oberlausitz. Der Name leitete sich von der Hauptstadt Bautzen ab, die noch bis 1868 den offiziellen Namen Budissin trug. Synonym zu Land Budissin wurde die Oberlausitz ab Mitte des 14. Jahrhunderts auch Sechsstädteland oder kurz Sechslande genannt. Dies hing mit der herausragenden Bedeutung des Oberlausitzer Sechsstädtebunds zusammen. Wegen verschiedener Landesteilungen der Oberlausitz im 13. und 14. Jahrhundert wurde seit dieser Zeit der Name Budissin mehr und mehr auf die Westhälfte des Landes beschränkt, während der Osten Land Görlitz hieß.

Auch nach der Wiedervereinigung des Landes waren der Budissinische und der Görlitzer Kreis weiterhin Verwaltungseinheiten der Oberlausitz mit jeweils eigenen Amtshauptleuten und ständischen Partikularversammlungen.

Bautzen, obersorbisch Budyšin, bis 3. Juni 1868 offiziell Budissin ist eine Große Kreisstadt in Ostsachsen. Die Stadt liegt an der Spree und ist Kreissitz des nach ihr benannten Landkreises Bautzen. Mit rund 40.000 Einwohnern ist Bautzen zugleich die größte Stadt des Kreises und die zweitgrößte der Oberlausitz sowie deren historische Hauptstadt. Obwohl in der Stadt selbst nur eine sorbische Minderheit von 5 bis 10 % der Bevölkerung wohnt, ist sie das politische und kulturelle Zentrum der Sorben.

Der Stempelimpost

Man darf den Kartenstempel Impost nicht losgelöst vom Urkundenstempel Impost bearbeiten, es geht dabei immer um das gestempelte Papier, denn Stempelpapiere sind diejenigen Papiere, denen ein landesherrlicher Stempel zur Erhebung eines Imposts aufgedruckt wurde. Der Stempelimpost wurde als Mittel benutzt, um auf bequemen Weg Gebühren für den Staatshaushalt zu erheben.

Das unbeschriebene Papier, sogenannte Stempelblankett, auch noch nicht gestempelte Karten sind sog. Stempelblankette und die wurden mit einem Stempelwertzeichen versehen: das ist eine öffentliche Landesabgabe, die jeweils nach der Höhe des aufgedruckten Stempels zu entrichten war.

Dazu kam noch das Kaufgeld für das vorgeschriebene Stempelpapier/ Spielkarte/ Kalender.

Das Stempelpapier/Spielkarten/Kalender wurden von der dazu eingerichteten Stempel Faktorei bestempelt und ausgeliefert.

Diesen Stempel- Impost hat es also auch für Spielkarten, Kalender, Almanache, Bergwerke, Zoll, Accise, Wege, Brücken, Stadttore, Stadt Waagen (von wiegen) Trank (z.B. Bier), Möbel, auch Gold u. Silber, Tressen, Perücken, Tabak, Pfeifen, Marktstandsgeld, Thorgeld, Wachtgeld, Wegegeld, Chausseegeld, Brückengeld und für vieles andere mehr gegeben, diese wurden also mit einem IMPOST belegt.

Es ist dies nämlich eine indirekte Steuer/Gebühren Einnahme des Staates, je nachdem um welche Hoheitsform es sich handelte, z.B. der Stände, der Stempel- Impost Pächter, der Kirche, der Städte, Dörfer oder von den Gemeinden.

Im Kurfürstentum Sachsen wurde die Ausschreibung und Einbringung von Stempelpapier durch das Mandat, vom 22. 3. 1682 bekannt. Die Gebühren betrugen allgemein für Schriftstücke auf Papier 1 GRoschen und auf Pergament 2 GRoschen.

Jedoch bereits im Jahre 1700 wurde der Papier-Stempel- Impost differenziert und die Stempelpapiere in 5 Klassen und im Jahre 1702 in 6 Klassen eingeteilt.

So kostete z.B. ein Auszug aus Kirchenbüchern 1 GRoschen, Bestallungen ab 100 ThL. Wie eine Besoldung = 1 Thl. (Thaler) Confirmationes der Ratswahlen der großen Städte 12 Thl., der mittleren 8 Thl. und der kleineren Städte 4 Thl. Erbteilungen von 500 fl. bis 1000 fl. 10 GR. Wechselproteste 2 GR. Gesellenzeugnisse je nach Stadt 2 oder 4 GR.

Für alle Schriftstücke an öffentliche Behörden, für gerichtliche und andere öffentliche Verhandlungen mußte das Stempelpapier benutzt werden.

Der Stempel durfte nicht beschrieben werden. War der auf dem Stempel ausgedruckte Betrag nicht mehr lesbar, dann wurde das Stempel-Papier für ungültig erklärt. Ebenfalls durften beschriebene Papiere nicht nachträglich gestempelt werden.

Die Stempeltaxe war jetzt differenziert (1819) Hier ein Auszug: Gerichtliche u. notarielle Anschreiben 4 Gulden. Adelsbriefe, Erhebungen in den Adelsstand 100 Taler. Adelsbriefe, und Erhebung in den Grafenstand =13oo Taler. Bürgerrechtserteilung in Städten bis 3ooo Einwohner = 4 gl. und bis 10 000 Einwohner = 16 gl.

Das Mandat sah ebenfalls eine Reihe von Befreiungen von der Stempelsteuer vor, so zum Beispiel für Schriften der allgemeinen Wohlfahrt, für landesherrliche Dienste, für amtliche Verhandlungen der Kirchen-Armen-, Arbeits- u. Zuchthäuser u. der Brandversicherung, für Geleits- Zoll- und Accispässe, für auswärtige Regenten u. Gesandten, für Sportelquittungen, Wanderbücher, Reise- und Gesundheitspässe.

Diese trugen in der linken oberen Ecke, anstelle des Wertstempels den Vermerk „e. o.“ (ex officio), oft auch den Anlass, der eine Befreiung rechtfertigte, z.B. „Armuth“, “Militaria“. Dagegen waren später die Reisepässe gebührenpflichtig.

Beim sächsischen Stempelpapier kommt ein Sonderstempel für die Oberlausitz vor.

Die Stempelsteuer Einnahmen wurde somit gesondert verrechnet.

Aber die Frage ist, ob auf Spielkarten in Sachsen auch zwei solcher Steuerstempel verwendet worden sind wie z.B. bei den sächsischen Kalendern das der Fall war, in schwarz und rot auf bestimmten vorgegeben Seiten vom Kalender, oder wie es gar bei den Tiroler und Vorarlberger Spielkarten durch das „Wappeln“ der Fall gewesen war, ein kleines Signett auf einer bestimmten Karte und ein großes wieder auf einer anderen Spielkarte gesetzt.

Ein gestempeltes Papier (Stempelpapier) mit einem extra Oberlausitzer Stempel von 1833

Ad. hohe Oberamts- Regierung des Markgrafthums Oberlausitz zu Budissin. (Bautzen)

Links der mit einer Königskrone bekrönte sächsische Urkunden Steuerstempel und dem sächsisches Hauswappenschild in der Klasse „B“ über ZWEY GROSCHEN

Rechts der OBERLAUSITZ: STEMPEL ohne Königskrone und dem Budissin Wappenschild, das mit Lorbeer-Eiche Zweigen bedeckt, die gelten als Symbol der Ehre, des Ruhmes und des Sieges, darüber die Buchstaben „K S“ für die Oberhoheit von diesem Zusatzstempel, das K(önigreich) S(achsen.

Besteuerung von Spielkarten in Sachsen mit dem ersten Ausschreiben

vom 17.Juni Anno 1700[1]

verordnungen%20sachsen%204

Teutsche das Stück 1.gl. (groschen)

Frantzösch das Stück 2.gl. (groschen)

Bey Str. (Strafe) 1.Rthl. (Reichsthaler) von jedem Stück.

Verbessertes Ausschreiben vom 17. Juni Anno 1702

verordnungen%20sachsen%2020

Wider dem Unterschleif der Karten = Mahler, so sie mit Verkauffung ungestempelter Karten machen, den 15. August Anno 1706

verordnungen%20sachsen%2023

Daß die Strassen = Bereuter in jedem Creyse auch auf die Spiel = Karten mit Achtung geben sollen, ob solche gestempelt sind, den 26. August. Anno 1717

verordnungen%20sachsen%2033

Sächsischer Steuerstempel mit lesbarer Inschrift „IMPOST“

Hier ein Doppelstempel mit einem größeren und ein kleineren Signett (Stampff)

Quelle: Handbuch über den Stempelpapier- Impost aus dem Kurfürstentum/Königreich Sachsen Teil 1/2005, von Wolfgang Morscheck Bad Säckingen Deutschland und Infos und Wappen Abb. aus Wikipedia der Freien Enzyklopädie im Internet. Die Spielkarten Abb. stammen von Gerd Matthes, vielen Dank dass ich diese Bilder hier aufzeigen kann und darf.

  1. Ich habe viele, wenn nicht gar fast alle Stempel-Impost Verordnungen in z. T. schlechten Reader Printer Kopien vorliegen!!

 

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