Das gestempelte Papier für Postalische, Botendienstliche Zwecke, die nicht mit der Staatspost, mit dem Staatsbotendienst des Staates Savoyen-Sardinien befördert wurden!! Hier zeige ich die ausgeschnittenen Steuerstempel, aber ganz sicher nicht die für die Postalische Philatelie für sich reklamierten Francostempel auf!
Wegen finanzieller Einbußen war seit 1772 die unmittelbare Beförderung von Privatpost im Königreich Sardinien bei Strafe verboten, denn die sardische Post – damals Staatsmonopol – forderte von allen beförderten Briefen eine Einnahme, die durch Abstempelung der Briefe dokumentiert wurde.
Das bedeutete, daß jeder Brief vor seiner Reise den Umweg über eine stempelführende Stelle machen mußte; wollte ein Absender aus seinem Dorf ohne Poststelle seinen Brief in das 2 Meilen entfernte Nachbardorf schicken, mußte also der Briefbote zunächst das möglicherweise 3 Meilen entfernt entgegengesetzt liegende Amt aufsuchen, um besagten Stempel als Nachweis für die Beförderungserlaubnis zu erlangen. So legte der vielleicht eilige Brief schließlich statt der eigentlich geplanten 2 Meilen insgesamt 8 Meilen zurück.
Um solchen Missständen abzuhelfen, erließ König Viktor Emanuel am 7.11.1818 eine vereinfachte Verordnung: Nun sollte ein besonderer Briefbogen, offiziell “carta postala bollata” (postalisch gestempeltes Papier) allgemein zu kaufen sein, mit dessen Erwerb die Erlaubnisgebühr bereits als entrichtet galt.
Übrigens alles schon mal dagewesen: Staatliches, Postalisches Briefpapier wurde schon aller Orten – und das seit dem Erscheinen des ersten Gebührenstempels auf dieser Welt in Holland 1624- von den Papiermachern hergestellt und auch in dessen Auftrag verkauft, außerdem wurde in den meisten Staaten in einem Edikt über den Stempelpapier- Impost festgeschrieben, welches Papier für was zu gebrauchen war, und wieviel das jeweilige Papier zu kosten hatte!
Die von der Staatlichen Generaldirektion der sardischen Post hergestellten Bögen, haben ein spezielles Wasserzeichenpapier im Format ca. 40 x 25 cm und mußten vom Benutzer so gefaltet werden, daß der “Wert”-Stempel sich links unter der Adresse befand.
Drei Entfernungsstufen waren vorgesehen:
- 3 Soldi oder 15 Centesimi bis 15 Meilen,
- 5 Soldi oder 25 Centesimi über 15 bis 35 Meilen,
- 10 Soldi oder 50 Centesimi über 35 Meilen.
Diese Beträge deckten jedoch nur die Erlaubnisgebühr – die eigentliche Beförderung war zusätzlich zu bezahlen. Selbst bei Beförderung durch die Post statt durch einen Privatboten war eine Preisermäßigung nicht vorgesehen, kam aber bei dienstlichen Schreiben bisweilen vor.
Wegen des harten Winters 1818/19 konnte das vorgesehene Wasserzeichenpapier nicht rasch genug beschafft werden. Deshalb wurden die Stempel zunächst auf beliebiges Papier in meerblaugrüner, öliger Farbe von Hand aufgesetzt, später auch in blau. Wegen der darauf dargestellten Amoretten zu Pferde wurden sie bald “Cavallini” oder “Sardische Reiter” genannt.
Während die provisorische Ausgabe noch jeweils von einer durchgezogenen Linie umgeben war, wies der endgültige Trockenstempel eine Perleneinfassung auf. Diese zweite Ausgabe wurde für den 1.1.1829 bestimmt.
In Privathand befindliche Bogen der ersten Ausgabe konnten gegen die neuen eingetauscht werden; Restbestände wurden innerpostalisch aufgebraucht, indem der Stempel nach innen gefaltet und die ehemalige Rückseite mit entsprechenden Aufschriften bedruckt wurde.
Die Cavallinis kamen Ende März 1836, als der Brieftransport zum ausschließlichen Regal der Staatspost erklärt wurde, außer Kurs.
Halten wir fest: Diese Sardischen Reiter war eine reine Fiskalische Stempelgebühr (eine Art steuerliche Zuschlagsmarke) des Staates Sardinien. Und sie sollte deshalb auch so benannt werden!
Quelle: Wolfgang Morscheck Bad Säckingen Deutschland und sein im Hirn angesammeltes Fachwissen….